Das Wett­be­werbs­ver­fah­ren zur Umge­stal­tung des Alt­mark­tes, des Außen­ge­län­des der Volks­hoch­schu­le sowie der angren­zen­den Par­al­lel- und Jäger­stra­ße hat am 17. April offi­zi­ell mit dem Preis­rich­ter­vor­ge­spräch im Stadt­teil­bü­ro Alt-Ham­born begon­nen.

Auf Grund­la­ge des umfas­sen­den Betei­li­gungs­pro­zes­ses und der vom Rat der Stadt Duis­burg ver­ab­schie­de­ten ver­kehr­li­chen Leit­li­nie, wur­de ein Aus­lo­bungs­text ver­fasst, der als inhalt­li­che Grund­la­ge allen Wett­be­werbs­teil­neh­men­den zur Ver­fü­gung gestellt wird. Hier wer­den neben for­mel­len Inhal­ten zum Wett­be­werbs­ver­fah­ren, vor allem Sach­in­for­ma­tio­nen zum Unter­su­chungs­ge­biet sowie bin­den­de Rah­men­be­din­gun­gen fest­ge­legt. Die stimm­be­rech­tig­te Jury­be­set­zung hat sich durch eine Orts­be­ge­hung und einem fach­li­chen Aus­tausch vor Ort mit dem ver­fass­ten Aus­lo­bungs­text im Zuge des Preis­rich­ter­vor­ge­sprä­ches beschäf­tigt und Inhal­te noch kon­kre­ti­siert.

Das Preis­ge­richt setzt sich aus Per­so­nen zusam­men, die unab­hän­gig von den am Gestal­tungs­wett­be­werb teil­neh­men­den Land­schafts­ar­chi­tek­tur­bü­ros agie­ren. Zudem müs­sen sie ihr Amt allein auf Basis fach­li­cher Gesichts­punk­te aus­üben. Fachpreisrichter*innen haben die fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen inne, wäh­rend sich Sachpreisrichter*innen mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen aus­ken­nen. In Alt-Ham­born und auch im par­al­le­len Wett­be­werbs­ver­fah­ren in Marx­loh, wur­den vier Sachpreisrichter*innen aus Ver­wal­tung, Orts­po­li­tik und För­der­ge­ber sowie fünf Landschaftsarchitekt*innen benannt. Nament­lich wer­den die­se bei der Ver­öf­fent­li­chung des Wett­be­werbs im Aus­lo­bungs­text ein­zu­se­hen sein. Die­se sind alle stimm­be­rech­tigt. Zusätz­lich wer­den auf­grund der brei­ten Betei­li­gung drei nicht­stimm­be­rech­tig­te Jurymitglieder*innen aus der Anwoh­ner­schaft am jewei­li­gen Stand­ort aus­ge­wählt, um bera­tend an der Jury­sit­zung teil­zu­neh­men. Das Aus­wahl­ver­fah­ren dazu wird zeit­nah bekannt gege­ben. Hier ist im Ver­fah­ren nur die Teil­nah­me an der Jury­sit­zung vor­ge­se­hen.

Die Grund­la­ge für das gesam­te Ver­fah­ren sind die obli­ga­to­ri­schen Richt­li­ni­en für Pla­nungs­wett­be­wer­be (RPW 2013), die einen fach­li­chen sowie fai­ren Leis­tungs­ver­gleich bei der Ver­ga­be von Pla­nungs­auf­trä­gen ermög­li­chen, um eine best­mög­li­che Lösung als Basis für den anste­hen­den Bau­auf­trag zu fin­den. Der kom­plet­te Ablauf solch eines Ver­fah­rens wird in der Richt­li­nie für Pla­nungs­wett­be­wer­be fest­ge­hal­ten und ist daher bin­dend.

 

Wei­te­re Ter­min­ket­te für Alt-Ham­born:

·       Bewer­bungs­frist für die teil­neh­men­den Büros bis zum 29.05.2024

·       Benach­rich­ti­gung der Teil­neh­men­den am 03.06.2024

·       Ver­sand der Aus­lo­bung des Wett­be­werbs 03.06.2024

·       Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um am 17. Juni 2024

·       Arbeits­pha­se bis Mit­te August 2024

·       Preis­ge­richts­sit­zung am 25. Sep­tem­ber 2024

·       Öffent­li­che Aus­stel­lung der Wett­be­werbs­ar­bei­ten: Aus­stel­lungs­ort und Datum wer­den recht­zei­tig bekannt­ge­ge­ben

 

Der Ablauf in Marx­loh ist iden­tisch, nur ca. vier Wochen spä­ter. Dazu wer­den wei­te­re Infor­ma­tio­nen fol­gen.